Funkzeugnisse
Sprechfunkzeugnisse gibt es im Seefunk und im Binnenschifffahrtsfunk. Wozu benötige ich eine UKW-Sprechfunkanlage?
Kein Handy schafft im Notfall den lebenswichtigen Kontakt zu anderen Schiffen. Wichtige Wetter- und nautische Warnnachrichten sowie wirksame Hilfe im Seenotfall durch andere Schiffe bringt nur eine Funkanlage. Wenn sich an Bord eines Schiffes eine Funkanlage befindet, muss der Schiffsführer ein entsprechendes Funkzeugnis besitzen, andernfalls wird ein Bußgeld fällig.
Welches Sprechfunkzeugnis brauche ich im Seefunk?
Im Seefunk gibt es das “Beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis “(Short Range Certificate – SRC) für die Teilnahme am UKW-Seefunk, der auf Yachten verwendet wird. Außerdem gibt es das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate – LRC) für die uneingeschränkte Teilnahme am Seefunk, also auch Grenz- und Kurzwelle sowie Satellitenseefunk. Beide Funkbetriebzeugnisse berechtigen zur Teilnahme am GMDSS, dem weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem im Seefunkdienst, jedoch nicht zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk. Für beide Funkbetriebszeugnisse erfolgt die praktische Prüfung an den Geräte ausschließlich in englischer Sprache.
Welches Sprechfunkzeugnis brauche ich im Binnenschifffahrtfunk?
Im Binnenschifffahrtfunk ist das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtfunk (UBI) zum Bedienen und Beaufsichtigen von Schiffsfunkstellen erforderlich. Es gilt nicht im Seefunkdienst. Die Prüfung erfolgt nur in deutscher Sprache.
Welche Voraussetzungen zum Funkzeugnis gibt es?
Es gibt keine fachlichen Voraussetzungen, ein Bootsführerschein ist nicht erforderlich! Das Mindestalter beträgt für das SRC und das UBI 15 Jahre, für das LRC 18 Jahre. Für die Prüfungen zum SRC sind grundlegende englische Sprachkenntnisse (Schulenglisch) hilfreich.
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