Plochingen

Schlierbachwiesen 6

Festnetz: 07153 – 250 05

Mobil: 0171 – 820 03 98

info@yachtschule-otto.de

Immer für Sie erreichbar

Funkzeugnisse

Sprechfunkzeugnisse gibt es im Seefunk und im Binnenschifffahrtsfunk. Wozu benötige ich eine UKW-Sprechfunkanlage?

Kein Handy schafft im Notfall den lebenswichtigen Kontakt zu anderen Schiffen. Wichtige Wetter- und nautische Warnnachrichten sowie wirksame Hilfe im Seenotfall durch andere Schiffe bringt nur eine Funkanlage. Wenn sich an Bord eines Schiffes eine Funkanlage befindet, muss der Schiffsführer ein entsprechendes Funkzeugnis besitzen, andernfalls wird ein Bußgeld fällig.

Welches Sprechfunkzeugnis brauche ich im Seefunk?

Im Seefunk gibt es das “Beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis “(Short Range Certificate – SRC) für die Teilnahme am UKW-Seefunk, der auf Yachten verwendet wird. Außerdem gibt es das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate – LRC) für die uneingeschränkte Teilnahme am Seefunk, also auch Grenz- und Kurzwelle sowie Satellitenseefunk. Beide Funkbetriebzeugnisse berechtigen zur Teilnahme am GMDSS, dem weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem im Seefunkdienst, jedoch nicht zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk. Für beide Funkbetriebszeugnisse erfolgt die praktische Prüfung an den Geräte ausschließlich in englischer Sprache.

Welches Sprechfunkzeugnis brauche ich im Binnenschifffahrtfunk?

Im Binnenschifffahrtfunk ist das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtfunk (UBI) zum Bedienen und Beaufsichtigen von Schiffsfunkstellen erforderlich. Es gilt nicht im Seefunkdienst. Die Prüfung erfolgt nur in deutscher Sprache.

Welche Voraussetzungen zum Funkzeugnis gibt es?

Es gibt keine fachlichen Voraussetzungen, ein Bootsführerschein ist nicht erforderlich! Das Mindestalter beträgt für das SRC und das UBI 15 Jahre, für das LRC 18 Jahre. Für die Prüfungen zum SRC sind grundlegende englische Sprachkenntnisse (Schulenglisch) hilfreich.

Haben Sie Fragen an uns?

Wir haben Antworten. 

Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail oder telefonisch.

Telefonisch

Sie erreichen uns telefonisch unter der Festnetznummer 07153 - 250 05 oder auf unserem Mobiltelefon unter 0171 - 820 03 98.

per E-Mail

Schreiben Sie uns gerne eine Nachricht an info@yachtschule-otto.de. Wir werden uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

UKW-Sprechfunkzeugnis Binnenschifffahrtsfunk (UBI)

Das Betriebszeugnis für den Binnenschiffahrtsfunk (UBI) berechtigt zum Betreiben einer UKW-Funkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen. Es ist international und unbefristet gültig.

Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren.

Die theoretische Prüfung besteht aus der schriftlichen Beantwortung eines Fragebogens der Aufnahme und Abgabe von Not- und Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen unter Verwendung der Buchstabiertafel.

Hierbei sind folgende Kenntnisse nachzuweisen:
• Wesentliche Merkmale
• Rangfolge und Arten des Funkverkehrs
• Funkstellen
• Frequenzen und ihre Nutzung
• Automatisches Senderidentifizierungssystem (Atis)
• Bestimmungen/Veröffentlichungen und
• Technik einer Funkanlage

In der praktischen Prüfung muss
der Anruf einer und aller Funkstellen und die Beantwortung von Anrufen unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle durchgeführt werden.

Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis (SRC)

Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (SRC) berechtigt zum Betreiben des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitssystem (GMDSS) für UKW auf Sportbooten. Es ist international und unbefristet gültig.
Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren.

Die theoretische Prüfung besteht aus
der Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache unter der Verwendung des internationalen Alphabets mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache der Übersetzung eines deutschen Textes in die englische Sprache

Es sind Kenntnisse des mobilen Seefunkdienstes, des GMDSS, des öffentlichen Seefunkdienstes, der englischen Sprache in Wort und Schrift nachzuweisen.

In der praktischen Prüfung muss das Aussenden eines Notalarms, die Abwicklung des Routine- und Notverkehrs, die Speicherabfrage, die Bedienung einer UKW (GMDSS)-Anlage durchgeführt werden.

Er ist vorgeschrieben für alle Skipper einer seegehenden Yacht im Seebereich 1 ( Area 1 ) ab dem 15.08.2005!

Need Help To Maximize Your Business?

Reach out to us today and get a complimentary business review and consultation.

Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel

Zulassung: ab 18 Jahren.
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Prüfungsteil.

Der theoretische Prüfungsteil umfasst einen Fragebogen mit 30 Fragen und ggf. eine mündliche Prüfung. Es sind ausreichende Kenntnisse der waffenrechtlichen, waffen- und munitionstechnischen Begriffe, über Notwehr und Notstand, das Aufbewahren von Schusswaffen und Munition, sonstige Pflichten für den Waffen- und Munitionsbesitz, die Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition, die Ballistik und die Handhabung der Signalwaffen sowie den Umgang und die Klassifizierung von Seenotsignalmitteln nachzuweisen.

Im darauf folgenden praktischen Prüfungsteil muss die Handhabung der Signalwaffen, ihrer Munition und der übrigen Seenotsignalmittel demonstriert werden. Es sind mehrere Fertigkeiten vorzuführen